CASE STUDY [ Stadtwerke Sinzig ]

CASE STUDY
[ Stadtwerke Sinzig ]

© Andreas Kranz

Wasserqualität

Um die hohe Qualität des Sinziger Trinkwassers dauerhaft sicherzustellen, überwachen wir es kontinuierlich und entlang des gesamten Trinkwasserkreislaufs – von der Quelle im Boden über die Brunnen und unsere Wasserwerke bis hin zu den Transportleitungen und schließlich beim Endverbraucher.

Die Qualität unseres Trinkwassers in Sinzig ist von natürlichem Ursprung: Es handelt sich um ein reines Naturprodukt, das wir ausschließlich aus regionalem Grundwasser gewinnen. Optimale geologische Bedingungen, ausgedehnte Wasserschutzgebiete und unser striktes Vorsorgeprinzip garantieren die bestmögliche Wasserqualität.

Für den Gebrauch im Haushalt und als Trinkwasser ist keine zusätzliche Nachbehandlung erforderlich. Die umfassende Abwasseraufbereitung, die großflächigen Wasserschutzgebiete und die natürlichen Filterschichten des Bodens reinigen das Wasser auf ganz natürliche Weise. In unseren Wasserwerken entfernen wir lediglich Eisen und Mangan, die zwar unbedenklich für die Gesundheit sind, aber den Geschmack beeinflussen und das Wasser verfärben könnten. Chemische Zusätze kommen dabei nicht zum Einsatz – unser Trinkwasser ist Natur pur.

Ein besonderes Anliegen ist uns die nachhaltige Bewirtschaftung unserer Ressourcen. Dazu zählen eine umweltfreundliche Wasseraufbereitung, die Anreicherung des Grundwassers und eine gründliche Reinigung des Abwassers, das nach Gebrauch wieder in den natürlichen Wasserkreislauf zurückgeführt wird.

Inhaltsstoffe

Das Sinziger Trinkwasser enthält wertvolle Mineralien und Spurenelemente. Es wird aus den regionalen Grundwasservorkommen gewonnen und überzeugt durch seine ausgezeichnete Qualität. Das Wasser aus Sinzig ist naturbelassen und kommt ohne Chlorung aus. Zusätze wie Fluoride zur Vorbeugung von Karies werden nicht hinzugefügt.

Bitte beachten Sie: Allein durch das Trinken von Wasser lässt sich der tägliche Bedarf an lebenswichtigen Mineralstoffen nicht vollständig decken. Eine ausgewogene und gesunde Ernährung ist ebenfalls essenziell.

Stand 2024
Angabe in mg/l
Grenzwert in mg/l*
Empfohlene Tagesmenge in mg**
Hydrogencarbonat
262
Calcium
116
800
Magnesium
11
375
Kalium
5
2.000
Eisen
< 0,03
0,2
14
Natrium
37
200
Sulfat
113
250
Chlorid
57
250
800

*Grenzwerte laut Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
**Recommended Daily Allowances (EU-RDA) lt. Richtlinie 90/496/EWG

Wasserhärte

Das Sinziger Wasser zeichnet sich durch einen hohen Gehalt an wertvollen Mineralien und Spurenelementen aus. Mit einer Gesamthärte von 12 °dH gehört es zu den mittelharten Wässern. Was umgangssprachlich als „kalkhaltig“ bezeichnet wird, ist zwar für Kaffeemaschinen und Geschirrspüler lästig, aber für den menschlichen Körper von Vorteil.

Was versteht man unter Wasserhärte?
Die Härte des Wassers wird durch die darin gelösten Mineralien wie Calcium und Magnesium bestimmt. Diese Mineralien liegen in Form von Ionen mit Hydrathüllen vor, die unter anderem die elektrische Leitfähigkeit, den pH-Wert und die Calcitlösekapazität des Wassers beeinflussen.

Es ist bekannt, dass hartes Wasser beim Waschen mehr Waschmittel benötigt als weiches Wasser. In Deutschland wird die Wasserhärte traditionell in „Grad deutscher Härte“ (°dH) angegeben. Dabei umfasst diese Angabe den Gehalt an Calcium und Magnesium, wobei der Magnesiumanteil nicht vollständig berücksichtigt wird.

Die sogenannten Kalkablagerungen entstehen hauptsächlich durch Calciumcarbonat, nicht durch Magnesiumcarbonat. Daher orientiert sich die Bestimmung der Wasserhärte in Sinzig an den Vorgaben des § 9 Wasch- und Reinigungsmittelgesetz:

  • Härtebereich mittel: 1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat pro Liter
  • Härtebereich hart: mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat pro Liter

Zur Vereinfachung wird die Einheit Millimol pro Liter (mmol/l) verwendet. Diese ist universell einsetzbar und berücksichtigt nicht nur Calcium und Magnesium, sondern auch weitere Ionen wie Natrium, Hydrogencarbonat, Chlorid oder Sulfat. Dabei entspricht 1 mmol/l genau 5,6 °dH.

Das Sinziger Wasser liegt somit im Härtebereich „mittelhart“ und liefert wertvolle Mineralien, die wichtig für die Gesundheit sind.

Gesamthärte [°dH]
Wassercharakter
weniger als 8,4 °dH
weiches Wasser
8,4 bis 14 °dH
mittelhartes Wasser
mehr als 14 °dH
hartes Wasser

*Gemäß Neufassung des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes (WRMG); beschlossenam 1. Februar 2007 durch den deutschen Bundestag, in Kraft getreten am 5. Mai 2007

Qualitätskontrolle

Trinkwasser unterliegt in Deutschland den höchsten Qualitätsstandards. Es muss klar, farblos, geruchlos, angenehm kühl, geschmacklich einwandfrei und frei von jeglichen gesundheitsschädlichen Stoffen sein – so fordert es die Trinkwasserverordnung (TrinkwV).

Wir erfüllen diese strengen Vorgaben nicht nur, sondern liegen mit vielen Werten sogar deutlich unter den gesetzlich festgelegten Grenzgrenzen. Um dies zu gewährleisten, überwachen wir die Wasserqualität kontinuierlich entlang des gesamten Trinkwasserkreislaufs.

In Sinzig werden weit über die gesetzlichen Vorgaben hinaus zahlreiche Wasserproben entnommen und durch unabhängige Speziallabors untersucht. Jährlich kommt es zu über 100 Proben aus allen Bereichen der Stadt. Die Überwachung obliegt dem Gesundheitsamt.

Damit die Trinkwasserqualität auf dem Weg zu den Haushalten nicht durch äußere Einflüsse wie Bauarbeiten oder Rohrleitungslecks beeinträchtigt wird, entnehmen wir regelmäßig Proben entlang des Leitungsnetzes sowie direkt bei Endverbrauchern. Diese Proben werden durch unabhängige Speziallabors gründlich analysiert. Dank dieser engmaschigen Überwachung können wir eventuelle Verunreinigungen frühzeitig erkennen und sofort handeln, um jederzeit eine einwandfreie Trinkwasserversorgung zu gewährleisten.

Trinkwasserverordnung

Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) bildet die gesetzliche Grundlage für eine hohe Trinkwasserqualität – von der Quelle bis zur Zapfstelle im Haus.

Das Wasser darf zu keinem Zeitpunkt die menschliche Gesundheit gefährden, weder beim Trinken noch bei der Nutzung im Alltag. Diese Verantwortung tragen Wasserversorger, die das Versorgungsnetz betreiben, sowie Eigentümer oder Betreiber von Trinkwasseranlagen, wie Hausverwaltungen oder Vermieter. Für private Hausbesitzer, die ihre Immobilie selbst bewohnen, oder für Mieter besteht diese Verpflichtung jedoch nicht.

Um die Einhaltung der hohen gesetzlichen Anforderungen sicherzustellen, gelten folgende Vorgaben:

  1. Einwandfreie Wasserqualität: Das Trinkwasser muss chemisch und mikrobiologisch stets den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entsprechen. Die Überwachung erfolgt durch die zuständigen Gesundheitsämter.

  2. Technische Standards: Bei der Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung von Trinkwasser sind die allgemein anerkannten technischen Regeln einzuhalten. Dazu gehören unter anderem die Normen des Deutschen Instituts für Normung (DIN) und die Vorgaben des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW).

Durch diese Maßnahmen wird gewährleistet, dass das Trinkwasser stets sicher und von höchster Qualität ist.

Beispiele für Charts

Es können unterschiedliche Charts eingefügt werden:

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